· Im zurückliegenden Jahr 2022 wurden 20 Prozent mehr Exemplare des Ford Kuga Plug-in-Hybrid ausgeliefert als im Vorjahr
· Damit ist der Crossover-SUV zum zweiten Mal in Folge der meistverkaufte Plug-in-Hybrid (PHEV) aller Marken in Europa
KÖLN, 9. Februar 2023 – Gemäß den Daten von JATO Dynamics and IHS Markit war der Ford Kuga Plug-in-Hybrid im vergangenen Jahr zum zweiten Mal in Folge der meistverkaufte Plug-in-Hybrid (PHEV) aller Marken in Europa1. Insgesamt stiegen die Verkaufszahlen dieses Modells um 20 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Der intelligente Antriebsstrang des Kuga Plug-in-Hybrid bietet den Kunden eine rein batterie-elektrische Reichweite von 57 bis 67 Kilometern (WLTP) bei einem Energieverbrauch von 14,4 bis 15,9 kWh/100 km (WLTP).
„Der zunehmende Erfolg des Kuga Plug-in-Hybrid zeigt, welche Rolle flexible Antriebsstränge bei der sukzessiven Umstellung auf Elektromobilität spielen können“, sagte Jon Williams, Geschäftsführer, Ford Blue Europe.
Die Ford Kuga-Baureihe wurde im vergangenen Jahr durch das Kuga ST-Line X Black Package erweitert. Mit diesem Styling-Paket erhalten Kunden die Möglichkeit, einzigartige äußere Designelemente hinzuzufügen, darunter ein schwarz lackiertes Dach, schwarz lackierte Spiegelkappen, Frontschürze und Heckspoiler sowie serienmäßig schwarz lackierte 20-Zoll-Leichtmetallräder.
Seit letztem Jahr können Kuga-Modelle auch mit einer 18-fach verstellbaren Komfortsitz-Option für Fahrer und Beifahrer ausgestattet werden, die von der Aktion Gesunder Rücken e.V. (AGR) zertifiziert wurde. Die Organisation versteht sich als Schnittstelle und Mittler von Informationen über Schmerzursachen, deren Vermeidung und Therapiemöglichkeiten. Das Gütesiegel soll Verbrauchern eine wichtige Orientierungshilfe bei der Suche nach rückenfreundlichen Produkten bieten.
Kraftstoffverbrauch des Ford Kuga PHEV in l/100 km (kombiniert): 1,3 - 1,0; CO2-Emissionen 29 - 22 g/km. Stromverbrauch des Ford Kuga PHEV: 15,9 - 14,4 kWh/100 km*
* Die angegebenen Werte wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren (§ 2 Nrn. 5, 6, 6a Pkw-EnVKV in der jeweils geltenden Fassung) ermittelt.
Seit dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (World Harmonised Light Vehicle Test Procedure, WLTP), einem neuen, realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissoien, typgenehmigt. Seit dem 1. September 2018 hat das WLTP den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ), das derzeitige Prüfverfahren, ersetzt. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen.
Die angegebenen Werte dieses Fahrzeugtyps wurden bereits anhand des neuen WLTP-Testzyklus ermittelt und zu Vergleichszwecken auf NEFZ zurückgerechnet. Bitte beachten Sie, dass für CO2-Ausstoß-basierte Steuern oder Abgaben seit dem 1.September 2018 die nach WLTP ermittelten Werte als Berechnungsgrundlage herangezogen werden. Daher können für die Bemessung solcher Steuern und Abgaben andere Werte als die hier angegebenen gelten.
Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebotes, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen.
Hinweis nach Richtlinie 1999/94/EG: Der Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen eines Fahrzeugs hängen nicht nur von der effizienten Ausnutzung des Kraftstoffs durch das Fahrzeug ab, sondern werden auch vom Fahrverhalten und anderen nichttechnischen Faktoren beeinflusst. CO2 ist das für die Erderwärmung hauptsächlich verantwortliche Treibhausgas. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem ‚Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen‘ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei http://www.dat.de/ unentgeltlich erhältlich ist. Für weitere Informationen siehe Pkw-EnVKV-Verordnung.
1) Ford Europa berücksichtigt folgende 20 europäische Märkte, auf denen das Unternehmen mit eigenen Verkaufsorganisationen vertreten ist: Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Spanien, Tschechien und Ungarn.
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